Compliance, Standards und Regularien (04.03.03)

Welche Aussage zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach dem Omnibus-I-Kompromiss (Stand Dezember 2025) trifft zu?

Die CSRD gilt nur noch für börsennotierte Kleinstunternehmen.
Die CSRD wurde vollständig abgeschafft.
Die CSRD gilt unverändert für alle Unternehmen ab 250 Beschäftigten.
Die CSRD-Berichtspflicht soll nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz gelten.
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