Beschaffung (04.05.09)
Welche Grundprinzipien gelten für die Vergabe öffentlicher Aufträge?
Freihändige Vergabe an bekannte Lieferanten
Wettbewerb, Transparenz und Gleichbehandlung der Bieter
Vergabe stets an den schnellsten Anbieter
Bevorzugung regionaler Anbieter ohne Begründung
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