Beschaffung (04.05.09)
Ein Architekturbüro wird beauftragt, ein konkretes Gebäude zu erstellen. Welche Vertragsart ist typisch?
Dienstleistungsvertrag
Mietvertrag
Arbeitsvertrag
Werkvertrag
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Merksatz:
Beim Werkvertrag schuldest du das fertige Werk (das konkrete Gebäude) – kein bloßes Bemühen, sondern ein greifbares Ergebnis gegen Geld.
Warum die anderen falsch sind:
Beim Werkvertrag schuldest du das fertige Werk (das konkrete Gebäude) – kein bloßes Bemühen, sondern ein greifbares Ergebnis gegen Geld.
Warum die anderen falsch sind:
- Dienstleistungsvertrag: Hier schuldet man nur das reine Bemühen (die Arbeitszeit) ohne Erfolgsgarantie für das fertige Haus.
- Arbeitsvertrag: Dieser begründet ein dauerhaftes Angestelltenverhältnis mit Weisungsgebundenheit, keine einmalige Projekterstellung.
- Mietvertrag: Dieser regelt nur die temporäre Überlassung von Wohnraum gegen Gebühr, nicht den Bau eines neuen Gebäudes.