Beschaffung (04.05.09)
Beurteile je Aussage zu Vertragsarten (richtig/falsch).
Werk- und Dienstvertrag sind typische Vertragsarten bei externer Auftragsvergabe.
Werk- und Dienstvertrag unterscheiden sich lediglich in der Vergütungsform, nicht jedoch im geschuldeten Leistungsgegenstand.
Beim Werkvertrag wird ein konkretes, abnahmefähiges Ergebnis geschuldet.
Beim Dienstvertrag wird primär die Arbeitsleistung (Bemühen) geschuldet.
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Merksatz:
Das Werk liefert das fertige Ergebnis (wie ein gebautes Haus), der Dienst nur das fleißige Bemühen (wie der fleißige Gärtner) – beide sind die ungleichen Geschwister bei jedem externen Einkauf.
Warum die anderen falsch sind:
Das Werk liefert das fertige Ergebnis (wie ein gebautes Haus), der Dienst nur das fleißige Bemühen (wie der fleißige Gärtner) – beide sind die ungleichen Geschwister bei jedem externen Einkauf.
Warum die anderen falsch sind:
- Werk- und Dienstvertrag sind rechtlich identisch: Falsch, da beim Werkvertrag der konkrete Erfolg geschuldet wird, beim Dienstvertrag hingegen nur das reine Tätigwerden ohne Erfolgsgarantie.