Compliance, Standards und Regularien (04.03.03)
Beurteile je Aussage zur DSGVO im Projektkontext (richtig/falsch).
Eine Geburtstagsliste im Intranet kann ohne Einwilligung der Betroffenen erstellt werden, da interne Veröffentlichungen nicht unter die DSGVO fallen.
Vor Nutzung externer Tools für personenbezogene Daten ist ggf. ein Auftragsverarbeitungsvertrag nötig.
Personenbezogene Daten dürfen ohne Rechtsgrundlage/Einwilligung nicht veröffentlicht werden.
Der/die Datenschutzbeauftragte sollte bei kritischen Datenverarbeitungen einbezogen werden.
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Merksatz: "AV-Vertrag schützt externe Tools, Rechtsgrundlage ist der Schlüssel, DSB ist der Wächter."
Warum die anderen falsch sind:
Geburtstagsliste: Interne Veröffentlichungen sind nicht automatisch ausgenommen; die DSGVO gilt immer für personenbezogene Daten.
Personenbezogene Daten: Ohne Rechtsgrundlage oder Einwilligung ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten immer unzulässig.
Warum die anderen falsch sind:
Geburtstagsliste: Interne Veröffentlichungen sind nicht automatisch ausgenommen; die DSGVO gilt immer für personenbezogene Daten.
Personenbezogene Daten: Ohne Rechtsgrundlage oder Einwilligung ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten immer unzulässig.
- Datenschutzbeauftragter: Der DSB ist bei kritischen Vorgängen ein Muss, nicht nur eine Option.