Compliance, Standards und Regularien (04.03.03)

Eine Mitarbeiterin möchte im Intranet eine Geburtstagsliste aller Kolleginnen und Kollegen veröffentlichen. Ist das erlaubt?

Ja, da es der Förderung des Teamzusammenhalts dient und keine besonders schützenswerten Daten im Sinne der DSGVO enthält.
Ja, sofern die Liste nur für Mitarbeitende zugänglich ist und nicht extern oder öffentlich einsehbar gemacht wird.
Nein, da es sich um personenbezogene Daten handelt, die ohne Einwilligung der Betroffenen nicht veröffentlicht werden dürfen (DSGVO).
Ja, wenn die zuständige Führungskraft die Veröffentlichung ausdrücklich genehmigt und dies dokumentiert wird.
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