Beschaffung (04.05.09)
Im Rahmen des Beschaffungsmanagements müssen Verträge mit externen Dienstleistern sorgfältig gestaltet werden. Erläutern Sie den wesentlichen Unterschied zwischen einem 'Dienstvertrag' und einem 'Werkvertrag' hinsichtlich der geschuldeten Leistung. Nennen Sie zudem je ein konkretes Beispiel aus einem IT-Projekt für beide Vertragsarten und begründen Sie kurz, warum die jeweilige Vertragsart im Beispiel angemessen ist.
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Merksatz:
Der Dienstvertrag schuldet nur das Tun (Bemühen), der Werkvertrag schuldet das Werk (Erfolg).
Dienstvertrag = Aktivität (Zeit gegen Geld):
IT-Beispiel: Ein externer Agile Coach berät das Team auf Stundenbasis.
Begründung: Es wird kein konkretes Endprodukt geschuldet, sondern die kontinuierliche, methodische Unterstützung (Dienstleistung).
Werkvertrag = Resultat (Erfolg gegen Geld):
IT-Beispiel: Programmierung einer API-Schnittstelle nach Pflichtenheft.
Begründung: Geschuldet ist ein konkretes, funktionierendes und abnahmefähiges Endprodukt (Erfolg).
Der Dienstvertrag schuldet nur das Tun (Bemühen), der Werkvertrag schuldet das Werk (Erfolg).
Dienstvertrag = Aktivität (Zeit gegen Geld):
IT-Beispiel: Ein externer Agile Coach berät das Team auf Stundenbasis.
Begründung: Es wird kein konkretes Endprodukt geschuldet, sondern die kontinuierliche, methodische Unterstützung (Dienstleistung).
Werkvertrag = Resultat (Erfolg gegen Geld):
IT-Beispiel: Programmierung einer API-Schnittstelle nach Pflichtenheft.
Begründung: Geschuldet ist ein konkretes, funktionierendes und abnahmefähiges Endprodukt (Erfolg).