Beschaffung (04.05.09)
Was ist der Unterschied zwischen einem 'Werkvertrag' und einem 'Dienstleistungsvertrag'?
Beim Werkvertrag schuldet der Auftragnehmer ein konkretes, abnahmefähiges Ergebnis; beim Dienstleistungsvertrag schuldet er nur die Arbeitsleistung (Bemühen), nicht zwingend ein Ergebnis.
Beim Werkvertrag steht die reine Tätigkeitsausführung im Vordergrund, während beim Dienstleistungsvertrag ein messbares Endprodukt geschuldet wird, das abnahmepflichtig ist.
Der wesentliche Unterschied liegt in der Vergütungsform: Beim Werkvertrag wird nach Aufwand abgerechnet, beim Dienstleistungsvertrag immer als Pauschale.
Werkverträge werden ausschließlich für Bauprojekte abgeschlossen, während Dienstleistungsverträge nur für Beratungsleistungen im Personalbereich gelten.
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