Beschaffung (04.05.09)
Was regelt eine Vertragsstrafenklausel (Pönale) typischerweise?
Den Ausschluss jeder Haftung des Auftragnehmers für Mängel.
Die Erstattung der Angebotserstellungskosten an unterlegene Bieter.
Eine im Voraus vereinbarte Zahlung des Auftragnehmers bei Nichterfüllung, insbesondere bei Terminüberschreitung.
Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Abnahme trotz Mängeln.
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Merksatz: "Die Pönale ist der Preiszettel für Probleme – ein Pauschalbetrag, den der Auftragnehmer Pünktlich zahlt, wenn er Pflichten Platzen lässt, besonders bei Projektverzögerung."
Warum die anderen falsch sind:
Den Ausschluss jeder Haftung des Auftragnehmers für Mängel: Eine Pönale ergänzt die Haftung, schließt sie nicht aus.
Die Erstattung der Angebotserstellungskosten an unterlegene Bieter: Dies betrifft Vergaberecht, nicht die Vertragsstrafe.
Warum die anderen falsch sind:
Den Ausschluss jeder Haftung des Auftragnehmers für Mängel: Eine Pönale ergänzt die Haftung, schließt sie nicht aus.
Die Erstattung der Angebotserstellungskosten an unterlegene Bieter: Dies betrifft Vergaberecht, nicht die Vertragsstrafe.
- Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Abnahme trotz Mängeln: Eine Pönale erzwingt keine Abnahme mangelhafter Leistung.